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Oldtimerversicherung

Schutz für Ihre wertvollen Oldtimer

Ihr Oldtimer ist etwas Besonderes - BELMOT auch. Wählen Sie das für Sie passende Deckungskonzept, es stehen drei Varianten zur Auswahl.

Allgefahren-Versicherung:
Die Allgefahren-Deckung bietet weitaus mehr als eine gewöhnliche Vollkaskoversicherung, denn nahezu alle Gefahren sind versichert.

Klarheit:
Was nicht versichert ist, wird beim Namen genannt - zum Beispiel Schäden aufgrund des gewöhnlichen Alterungsprozesses oder thermischer Probleme.

Einige Beispiele versicherter Gefahren:

Bruchschäden
Getriebeschäden
Motorschäden

Grunddeckung:
Die Grunddeckung bietet alles, was eine herkömmliche Teilkaskoversicherung auch bietet.
Zusätzlich sind noch folgende Gefahren versichert:

Vandalismus
Transportmittelunfall, z.B. wenn Sie Ihren Oldtimer zu einer Ralley bringen und das transportierende Fahrzeug verunglückt
Havarie Grosse, Versicherungsschutz bei Transporten mit einem Schiff oder einer Fähre

Oldtimer-Haftpflichtversicherung:
Die Oldtimer-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, höchstens jedoch 12 Millionen Euro je geschädigte Person.
Der Beitrag richtet sich nicht – wie sonst üblich – nach der Motorleistung, sondern wird pauschal nach dem Baujahr festgelegt. Ein Schadenfreiheitsrabatt wird hierfür nicht benötigt.
Besitzer roter 07er-Kennzeichen haben einen weiteren Vorteil: Der Beitrag berechnet sich pro Kennzeichen – unabhängig von der Anzahl der damit bewegten Fahrzeuge.

Doch BELMOT bietet weitaus mehr.

Weitere Produkthighlights
Oldtimer-PKW bis Baujahr 1989, Oldtimer-Motorräder bis Baujahr 1980 und Oldtimer-Traktoren/ -LKW bis Baujahr 1969
Kein Wertgutachten bis 12.500 Euro Fahrzeugwert erforderlich
Versicherung zum Wiederbeschaffungswert
Versicherung zum Wiederherstellungswert möglich
Inklusive Vorsorgeversicherung für ausreichende Deckung bei Wertschwankungen
Fuhrparkregelung zu Sonderkonditionen für die Kasko- und Haftpflichtversicherung bereits ab zwei Fahrzeugen
Keine Beitragserhöhung im Schadenfall
Ganzjähriger oder saisonal beschränkter Versicherungsschutz frei wählbar
Kostenlose telefonische Wetterauskunft europaweit
Ob schwarzes, rotes, historisches oder Saison Kennzeichen , alle Varianten werden berücksichtigt
Oldtimer-Schutzbrief
Insassen-Unfallversicherung
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung mit JURCALL®
Stationäre Risiken

Wertgutachten
Gern schauen wir uns auch Fahrzeuge jüngeren Alters an, z.B. im Rahmen einer Sammlung oder bei besonders seltenen Liebhaberstücken. Entspricht ihr Fahrzeug den Kriterien eines gut erhaltenen Klassikers, versichern wir es auch mit jüngerem Zulassungsdatum. Bis zu einem Versicherungswert von 12.500 Euro genügt dann oftmals Ihre Selbsteinschätzung sowie der letzte TÜV Bericht
Dies gilt auch für Motorräder bis Baujahr 1980.

Wiederbeschaffungswert
Wir legen grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert zu Grunde. Dieser liegt bis zu 25% über dem üblicherweise versicherten Marktwert. Anstatt sich an den Preisen des Privatmarktes zu orientieren, richtet sich der Wiederbeschaffungswert nach den Durchschnittspreisen des seriösen gewerblichen Handelns - inklusive Mehrwertsteuer. Auch Mehrkosten durch eine kurzfristige Ersatzbeschaffung sind darin berücksichtigt.

Wiederherstellungswert
Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurierungskosten), zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises (Anschaffungswert). Die sicht- oder belegbaren Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum normalen Marktwert. Der Wiederherstellungswert ist wichtig, wenn eine aufwendige und langwierige Restaurierung belegt werden soll. Der Preis spiegelt aber nicht die Marktsituation wider, bedingt dadurch, daß sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen erfahrungsgemäß nur selten erzielen lassen. Nur bei einer absolut gleichwertigen Wiederbeschaffung im identischen Zustand also ohne zwischenzeitliche Nutzung) würde der angegebene Wiederherstellungswert anfallen.
Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, versichert BELMOT® Ihren Oldtimer auch zum Wiederherstellungswert.

Vorsorgeversicherung
Auch Wertsteigerungen Ihres Oldtimers bis zu 20% sind durch die Vorsorgeversicherung bei BELMOT® ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.

Fuhrparkregelung
Besitzer von mehreren Oldtimern können ihre Sammlung mit BELMOT® besonders attraktiv versichern: Der Beitrag berechnet sich nach der Anzahl der maximal gleichzeitig bewegten Fahrzeuge. Für die restlichen Fahrzeuge zahlen Sie einen günstigeren Beitrag.
Dies gilt nicht nur in der Kasko- sondern auch in der Haftpflichtversicherung.

Keine Beitragserhöhung im Schadenfall
Abweichend vom System herkömmlicher Autoversicherungen erfolgt bei BELMOT®keine Beitragserhöhung im Schadensfall.

Ganzjähriger oder saisonal beschränkter Versicherungsschutz
Da wir wissen, dass viele Besitzer ihren Oldtimer nicht zu allen Jahreszeiten fahren, bieten wir mit BELMOT® eine individuelle Versicherungslösung an. Wählen Sie flexibel zwischen ganzjährigem und saisonal beschränktem Versicherungsschutz – der Beitrag wird entsprechend Ihrem Wunsch kalkuliert

Kennzeichen
Oldtimer können mit folgenden Arten von Kennzeichen zugelassen werden:

Schwarzes Kennzeichen
Das schwarze Kennzeichen entspricht dem normalen Standardkennzeichen für PKW und LKWs.

Historisches Kennzeichen
Dieses Oldtimerkennzeichen wird nur auf Antrag zugeteilt - hierzu muss es im Vorfeld einer Eingangsuntersuchung durchlaufen. Diese wird von einem amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV ( alte Bundesländer) oder der DEKRA (neue Bundesländer) durchgeführt.
Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug mindestens vor 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Rotes Kennzeichen
In der 49. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde geregelt, dass Oldtimer mit roten Kennzeichen versehen werden können. Dieses darf nur eingeschränkt genutzt werden für:
Prüfungsfahrten:Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr. 
Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs. 
Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen. 
An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. 

Saisonkennzeichen
Bei dieser Kennzeichnung legt der Fahrzeughalter die Zulassungszeit im Voraus fest. Somit wird das Fahrzeug zu Beginn der Saison automatisch angemeldet und zum Ende automatisch abgemeldet, die Steuer wird dabei tageweise abgerechnet.

Oldtimer-Schutzbrief
Eine unerwartete Panne bei einer Ausfahrt, ein Unfall innerhalb Europas – BELMOT® hilft mit dem Oldtimer-Schutzbrief.

Insassen-Unfallversicherung
Die Oldtimer-Insassenunfallversicherung leistet nach dem Pauschalsystem, wenn bei einem Unfall der Fahrer oder mitfahrende Personen zu Schaden kommen. Die Versicherungssumme kann dabei frei gewählt werden. Die Insassen-Unfallversicherung kann nur in Kombination mit einer Kaskoversicherung abgeschlossen werden.

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung mit JURCALL®
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung für Sie und Ihren Oldtimer! Bei BELMOT®fährt der Anwalt mit – die telefonische Rechtsberatung erfolgt von Experten, die sich auf die Oldtimerbranche spezialisiert haben. Das umfassende Leistungspaket bietet Schutz bei Fällen des Schadenersatzrechts, des Vertrags- und Sachenrechts, des Steuerrechts sowie beim Strafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten.

Stationäre Risiken
Bei Fahrzeugen die nicht bewegt werden, z.B. bei Sammlungen, spricht man von stationären Risiken. Auch für diesen speziellen Bedarf bieten wir Versicherungsschutz.